Koordination der Bauausführung als Interessensvertretung des Bauherrn.
Qualitätssicherung von der Planung bis zur Ausführung, Nachprüfen von Teil- und Schlussrechnungen, Beurteilung von Mehrkostenforderungen, Nachträgen und Zusatzangeboten.
Befassen mit Planungsmängel bzw. Baumängel, Durchführen einer Beweissicherung, Koordination der Mängelbehebung.
Erheben von Bauschäden, Wasserschäden etc., Ausarbeiten von Sanierungsvorschlägen und Abwicklung mit der Versicherung.