Von Nutzwertgutachten ist immer wieder die Rede - sei es beim Kauf einer Wohnung, bei der Teilung eines Familienbesitzes, beim Bau eines Reihenhauses, bei der Berechnung des Betriebskostenanteils des einzelnen Wohnungseigentümers und bei vielen anderen Gelegenheiten. Vielen ist jedoch nicht klar, was ein Nutzwertgutachten genau bedeutet.
Ein Nutzwertgutachten ist ein Gutachten eines Sachverständigen zur Ermittlung der Nutzwerte der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte, die für die Größe der Eigentumsanteile der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte im Grundbuch maßgebend sind.
Ein Nutzwertgutachten ist daher nur bei Wohnungseigentum erforderlich. Umgangssprachlich wird oft auch von Parifizierungsgutachten oder Parifizierung gesprochen - was genau dasselbe bedeutet.
Wohnungseigentumsobjekte sind die einzelnen Teile einer Liegenschaft, an denen Wohnungseigentum begründet werden kann.
Es gibt beispielsweise folgende Arten von Wohnungseigentumsobjekten:
Grundsätzlich muss ein Wohnungseigentumsobjekt baulich klar abgegrenzt sein und eine wirtschaftlich sinnvolle Einheit bilden. Ein kleines Kellerabteil von 2 m² kann daher kein eigenes Wohnungseigentumsobjekt bilden - es kann nur als Zubehör zu einem Wohnungseigentumsobjekt, z.B. einer Wohnung, parifiziert werden.
Die Kosten der gesamten Parifizierung setzen sich aus den Kosten des Sachverständigen, dem Nutzwertgutachten und dem Honorar des/der Rechtsanwalt/in oder Notar/in für die Errichtung des Wohnungseigentumsvertrages und die grundbücherliche Durchführung zusammen.
Netto
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auf Anfrage
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erforderliche Unterlagen: Um das Nutzwertgutachten zu erstellen, benötigen ich von Ihnen folgende Unterlagen; – alle baugenehmigten Pläne und Baubescheide (falls Sie diese nicht zur Verfügung haben, können wir auch mit einer Vollmacht Einsicht in den Bauakt nehmen) -Angaben über zuordnende Liegenschaftsanteile (z.B. Eigengärten, Einlagerungsräumen usw.) -wenn Eigengärten zugeordnet werden, benötigen wir auch eine maßstabsgenauen Lageplan
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