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Was ist ein Nutzwertgutachten ?

Begutachten von Wohnungseigentum

EinLEITUNG

Sehr häufig kommt ein Nutzwertgutachten zur Sprache – sei es bei dem Kauf einer Wohnung, der Aufteilung einer in Familienbesitz stehenden Liegenschaft, dem Bau eines Doppelhauses, der Berechnung des Betriebskostenanteils des einzelnen Wohnungseigentümers und vieler anderer Anlässe. Vielen ist aber nicht klar, was genau dieses Nutzwertgutachten bedeutet. 

Was versteht man unter einem Nutzwertgutachten?

Ein Nutzwertgutachten ist ein von einer/einem Sachverständige/n erstelltes Gutachten zur Ermittlung der  Nutzwerte der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte, die die Größe der Eigentumsanteile der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte im Grundbuch bestimmen.

Somit ist ein Nutzwertgutachten nur bei Wohnungseigentum erforderlich. Umgangssprachlich wird auch oft von einem Parifizierungsgutachten oder einer Parifizierung gesprochen – dies bedeutet genau das Gleiche.

Was sind Wohnungseigentumsobjekte?

Wohnungseigentumsobjekte sind die einzelnen Teile einer Liegenschaft, an denen Wohnungseigentum begründet werden kann.

Es gibt zum Beispiel folgende Arten von Wohnungseigentumsobjekten:

  • Wohnungen
  • Büros
  • Lager
  • Geschäftslokale
  • Garagen
  • KFZ -Abstellflächen

Grundsätzlich muss ein Wohnungseigentumsobjekt eindeutig baulich abgegrenzt sein und eine wirtschaftlich relevante Einheit darstellen. Somit kann ein kleines Kellerabteil von 2 m² kein eigenes Wohnungseigentumsobjekt bilden - es kann nur als Zubehör zu einem WE-objekt, zum Beispiel einer Wohnung, dazu parifiziert werden.

Was kostet eine Nutzwertgutachten bzw. eine Parifizierung?

Die Kosten  für die gesamt Parifizierung setzen sich aus den Kosten für den Sachverständigen, das Nutzwertgutachten und aus dem Honorar für den/die Rechtsanwalt/in oder Notar/in für die Erstellung des Wohnungseigentumsvertrages und die Durchführung der grundbücherlichen Eintragung zusammen. 

Preisliste

NEUBAUOBJEKTE

bis zu 6 Wohneinheiten

€ 1.300

Netto

jede weitere Wohneinheit (bis 20 WE)

€ +100

Netto

ab der 21. Wohneinheit jede

€ +50

Netto

ab der 41. Wohneinheit

auf Anfrage


BESTANDSOBJEKTE

bis zu 4 Wohneinheiten

€ 1.300

Netto

jede weitere Wohneinheit (bis 20 WE)

€ +100

Netto

ab der 21. Wohneinheit jede

€ +50

auf Anfrage

erforderliche Unterlagen: Um das Nutzwertgutachten zu erstellen, benötigen ich von Ihnen folgende Unterlagen; – alle baugenehmigten Pläne und Baubescheide (falls Sie diese nicht zur Verfügung haben, können wir auch mit einer Vollmacht Einsicht in den Bauakt nehmen) -Angaben über zuordnende Liegenschaftsanteile (z.B. Eigengärten, Einlagerungsräumen usw.) -wenn Eigengärten zugeordnet werden, benötigen wir auch eine maßstabsgenauen Lageplan

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