Was ist das, werden sich viele jetzt fragen? Es ist wie beim Auto, sozusagen das Pickerl für Ihr Gebäude. Man schaut, man prüft.
Gebäudeeigentümer und Hausverwalter sind gesetzlich verpflichtet und müssen die gefahrenlose Benützung der Immobilie (Wohngebäude und nicht Wohngebäude (Gewerbe)) sicherstellen.
Die ÖNORM B1300 (Wohngebäude) und die B1301 (nicht Wohngebäude (Gewerbe)) liefert mit der Sicherheitsprüfung die Risikoanalyse für Ihre Liegenschaft. Die Prüfung erfolgt zerstörungsfrei, im Rahmen einer Sichtkontrolle. Bei der B1300 werden nur die Allgemeinflächen begutachtet. Handelt es sich um ein Gewerbeobjekt, B1301, wird die gesamte Liegenschaft begutachtet. Auch diese Überprüfung erfolgt zerstörungsfrei. Die Überprüfung teilt sich in 4 Gruppen auf und prüft ein Sachverständiger bzw. Gutachter.
Mehr Sicherheit und bessere Argumentationsgrundlagen im Streitfall auf Grund möglicher Schadensersatzpflichten nach dem ABGB und somit mehr Fairness bei Entscheidungen im Ernstfall sind das Ergebnis. Schließen Sie ein Haftungspotenzial aus oder reduzieren Sie dieses, mit der Überprüfung Ihrer Immobilie. Die Überprüfung sollte einmal pro Jahr erfolgen. Ich würde Sie dabei gerne unterstützen, ich bin ein ausgebildete Sachverständiger auf diesem Gebiet und arbeite mit einer sehr hochwertigen Software , die es mir ermöglicht, eigene Prüfroutinen abzuhandeln. Für Sie, für Ihren Verwalter für die Bewohner.
Ich würde gerne für Sie arbeiten. Kontaktieren Sie mich, ich bin gerne für Sie da. Per Telefon, per Mail. Damit Sie einen Überblick über meine Dienstleistung haben, sehen Sie im unteren Bereich Preisliste. Ich bin ehrlich, fair und transparent.
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