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Pflicht zur Gebäudesanierung gemäß EED III

Unterstützung für Gemeinden

Energieeffizienz-Richtlinie EED: Hilfe für Gemeinden bei Inventar & Sanierung 

Beratung und Umsetzung für Gemeinden gemäß EU-Energieeffizie

Pflicht zur Gebäudesanierung gemäß EED

Jetzt aktiv werden: Gemeinden müssen bis Oktober 2025 ein Gebäude-Inventar erstellen und jährlich 3 % der Fläche sanieren. Als zertifizierter Bausachverständiger unterstütze ich Sie bei Bestandsaufnahme, Energieausweisen und Sanierungsplanung. 

Mit der neuen EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) stehen Gemeinden in Österreich vor neuen Herausforderungen – und Chancen. Öffentliche Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche müssen erfasst, bewertet und schrittweise energetisch saniert werden.


Ich unterstütze Sie bei der fristgerechten und rechtssicheren Umsetzung – von der Inventarerstellung bis zur Sanierungsbegleitung.

Ihre Pflichten auf einen Blick:

  • Bis 11. Oktober 2025: Erstellung eines Gebäudeinventars
     
  • Ab Oktober 2025 jährlich: Nachweis einer Energieeinsparung von 3 %
     
  • Langfristige Sanierungsziele bis 2040
     
  • Veröffentlichungspflicht des Inventars auf Ihrer Gemeindehomepage


Meine Leistungen für Ihre Gemeinde:

  • Unterstützung bei der Gebäudedatenerhebung (Heizung, Baujahr, PV-Anlagen, Flächen)
  • Beschaffung bzw. Erstellung gültiger Energieausweise
    Strukturierte Inventarerstellung (z. B. als Excel-Datei oder integriert ins Infrastrukturmanagement)
  • Berechnung der 3 %-Sanierungsquote inkl. Alternativstrategie
  • Beratung zu Sanierungsmaßnahmen (z. B. Heizung, Fenster, Dach)
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen
  • Langfristige Sanierungsfahrpläne & Renovierungsausweise
  • Kommunikation mit Eigentümer:innen bei gemieteten Objekten
  • Zusammenarbeit mit dem OÖ Energiesparverband möglich

Warum jetzt handeln?

Sanierungen erfordern Zeit – für Planung, Ausschreibungen und Umsetzung. Gemeinden, die früh beginnen, profitieren von:

  • Planungssicherheit
     
  • Fördermöglichkeiten
     
  • positiver Öffentlichkeitswirkung

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